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Unser Angebot

Durchführung der Grobbeurteilung von Anlagen gemäss NISV, Protokollierung der anlagenspezifischenDaten
Durchführung von Messungen vor Ort bei bestehenden Anlagen
Berechnung von zu erwartenden Feldern bei Neuanlagen
Erstellung des Standort-Datenblattes
Ausarbeitung von Sanierungsvorschlägen bei ungenügenden Anlagen

EcoWatt Projects AG Gesamtunternehmen für
Energietechnik und Energiemanagement
Tiergartenstrasse 16
CH-8852 Altendorf
Tel. : +41 (0)55 451 20 80
Fax.: +41 (0)55 451 20 88
E-mail: info@ewpag.ch

Unser Partner in Bürgeln (TG): EcoWatt

Elektromagnetische Felder, NISV

Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) ist seit dem 1. Februar 2000 in Kraft. Der Geltungsbereich dieser NISV-Verordnung betrifft insbesondere Anlagen der Stromverteilung wie Trafostationen, Verteilanlagen und Leitungen. Jeder Anla-genbetreiber ist verpflichtet, einen Nachweis über die Strahlenbelastung bei Nennleistung in der unmittelbaren Umgebung der entsprechenden Anlagen zu erbringen. Bei Anlagen der Stromverteilung sind primär die stromführenden Komponenten von Bedeutung. In deren Umfeld entsteht aufgrund des fliessenden elektrischen Stromes ein Magnetfeld. Die Grösse dieses Magnetfeldes wird durch die magnetische Flussdichte B, gemessen in Tesla (bzw. Mikrotesla µT = 10-6 T) charakterisiert.Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) legt zwei Grenzwerte fest: Den Immissionsgrenzwert (IGW) für die magnetische Flussdichte B. Dieser Grenzwert ist überall dort verbindlich, wo sich Menschen aufhalten können (Ausnahme: Betriebspersonal). Der Grenzwert liegt bei 100 µT. Den Anlagengrenz-wert (AGW) für Bereiche mit empfindlicher Nutzung (Kinderspielplätze, Räume, in denen sich Personen über längere Zeit aufhalten). Er liegt bei 1 µT. Die Einhaltung dieser beiden Grenzwerte muss nachgewiesen werden. Hier hat sich ein mehrstufiges Vorgehen bewährt: Grobbeurteilung, Detailbetrachtung mit Messungen vor Ort oder Berechnungen der zu erwartenden B-Feldwerte sowie bei Nichteinhalten der Grenzwerte die Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes.
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